Auch die Vorsteuer aus Bahn-Fahrkarten für betriebliche Fahrten kann geltend gemacht werden.
Ist das online-Ticket als Vorsteuerbeleg ausreichend oder muß eine gesonderte Rechnung angefordert werden?
Das online-Ticket ist ausreichend, denn es unterliegt als „Fahrausweis für die Beförderung von Personen“ verringerten Anforderungen bei den Belegangaben (§ 34 UStDV Fahrausweise als Rechnungen).