Situation: Ein Unternehmer vermittelt Events online, nimmt Kundengelder ein und leitet sie an die Veranstalter weiter. Problem: Dieser Zahlungsweg darf nicht ohne Genehmigung und Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) betrieben werden.
Das gilt natürlich auch für andere Formen des e-commerce, für crowd-funding oder Touristik.
Eine Alternative für diese Fälle haben wir die Anwendung stripe-connect gefunden, mit der Zahlungsfunktionen auf Plattformen eingebaut werden können.
P.S.: Die Eventplattformen Eventim, eventbrite, Xing usw. wenden sich an Veranstalter von Events. Die Benutzung dieser Portale durch Vermittler ist nach unseren Feststellungen in aller Regel laut den jeweiligen Geschäftsbedingungen unzulässig.
(19.11.2019)