Eventvermittlung und Kundengelder
Situation: Ein Unternehmer vermittelt Events online, nimmt Kundengelder ein und leitet sie an die Veranstalter weiter. Problem: Dieser Zahlungsweg darf nicht ohne Genehmigung und Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) betrieben werden. Das gilt natürlich auch für andere Formen des e-commerce, für crowd-funding oder Touristik. Eine Alternative für diese…